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Die lokale Ebene – Kirchengemeinden - Kirchenvorstand
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden,
wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt.
Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind.
Wer 18 Jahre alt ist, kann sich um eine Kandidatur bewerben oder von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde.
Er verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen, trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde.
Viel Raum für persönliches Engagement
Wenn es gilt eine Jugendfreizeit mitzuorganisieren, Alte und Kranke zu besuchen, Internetseiten für Gemeinden zu entwickeln oder sich im „Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer“ für den Dialog zwischen Kirche und Wirtschaft einzusetzen, sind ehrenamtlich Mitarbeitende gefragt. Menschen, die ihre Ideen und ihre Energie kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung stellen möchten, nehmen am Besten Kontakt mit ihrer evangelischen Kirchengemeinde auf.
Erst das Engagement von Ehrenamtlichen in der evangelischen Kirche ermöglicht die vielfältigen Angebote in der Kirche. Es entspricht dem Grundgedanken der Reformation, die gegenüber den Geistlichen die Bedeutung der Laien mit ihrem Credo "Das Priestertum aller Gläubigen" hervor gehoben hat. Somit erhält jeder die Gelegenheit, mit seinen besonderen Fähigkeiten und Talenten kirchliches und soziales Leben aktiv mitzugestalten.
