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Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan einer evangelischen Kirchengemeinde,

die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ( EKHN ) gehört.

Der Kirchenvorstand entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt.

Dafür muss er handfeste Entscheidungen treffen, schließlich geht es häufig um Geld und Gebäude,

um Mitarbeitende und um zahlreiche Veranstaltungen der Gemeinde.

 

Je nach Gemeindegröße besteht der Kirchenvorstand aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen

und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl,

wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann. 

 

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mit entscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt.

 

Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung.

14 - 17 jährige Gemeindeglieder können zu Mitgliedern im Kirchenvorstand gewählt werden und zwar in der Gemeindeversammlung, die vor den Wahlen stattfinden muss.

Diese Jugenddelegierten haben vergleichbare Rechte und Möglichkeiten wie alle anderen Mitglieder im Kirchenvorstand, volles Stimmrecht bekommen sie aber erst am Tag ihres 18. Geburtstages.

QUELLE: www.EKHN.de

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